Archäologische Ausgrabungen

Um ein bisschen Klarheit bei den ständigen Kostenüberschreitungen zu bringen nachfolgend 1 Beispiel wie der Gemeinderat umgangen wird.(Johannesgasse – Penny Wohnbauten)

Von der Stadtgemeinde Traismauer wurden bisher für die archäologische Baureifmachung Euro 283.302,23 an die Firma Novetus überwiesen. Der am 7.10.2020 vom GR gefasste Beschluss wurde mit Euro 126.480,- beschlossen.

 

Die Kostenüberschreitung beträgt bis 4.11.2021 ca.124 % das sind Euro 156.822,33 für die es keinen gültigen GR-Beschluss gibt.

Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass die Firma Novetus der Stadtgemeinde am 17.05.2021 für Grabungsarbeiten ein Angebot vorgelegt hat, daraufhin wurde eine Beauftragung der Gemeinde in der Höhe von Euro 68.160,- an die Firma Novetus durchgeführt.

 

Warum gibt es für diese Beauftragung keinen GR-Beschluss?

Von der Stadtgemeinde Traismauer wurden bisher für die Bodenaushubarbeiten Euro 91.284 an die Firma Swietelsky überwiesen.

Der am 7.10.2020 vom GR gefasste Beschluss wurde mit Euro 36.720 beschlossen.

 

Die Kostenüberschreitung beträgt bis 4.11.2021 ca. 149 %. das sind Euro 54.564,98 für die es keinen gültigen GR-Beschluss gibt.

Die Firma Swietelsky hat bereits am 25.02.2021 via Mail die Stadtgemeide darüber informiert, dass es zu einer Kostenüberschreitung kommen wird. Warum wurde der Gemeinderat über diese nicht informiert. Es wird weiters festgestellt das es für diese Auftragserhöhung kein Beschluss vom GR vorliegt.

 

In der Gemeindeordnung (§3S) ist klar festgelegt, dass der Abschluss von Finanzgeschäften dem Gemeinderat vorbehalten sind (Ausnahme 538 Abs. 1 2 3). Der Bürgermeister war nicht befugt, diese Rechnung ohne Gemeinderatsbeschluss.